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eBay-Leitfaden / Leitfaden für Käufer



„Gerne wieder“: Die Tücken des Bewertungsforums


Allgemeines zum Bewertungsforum  [top]

Das eBay-Bewertungsforum ist eigentlich die clevere Idee eines selbstkontrollierenden Systems: Der Käufer drückt damit seine Zufriedenheit (oder eben seine Unzufriedenheit) mit dem Kauf aus, der Verkäufer hat Gelegenheit, sich zu Zahlungseingang und Kaufabwicklung zu äußern. Doch das Bewertungsforum hat natürlich auch seine Tücken.

Im Folgenden finden Sie Informationen darüber, was Sie im Umgang mit Bewertungen beachten sollten, damit es nicht schlimmstenfalls zu einem gegenseitigen Bombardement mit Rachebewertungen kommt. Vor Augen halten sollten Sie sich in jedem Fall immer: Es handelt sich um ein freiwilliges System. Lassen Sie sich also nicht unter Druck setzen, wenn Sie beispielsweise ein übereifriger Verkäufer per E-Mail drängt, jetzt doch bitte endlich eine Bewertung zu schreiben.

Die alte Streitfrage: Wer bewertet zuerst?  [top]

Gerade unerfahrene eBay-User zögern oft, eine Bewertung zu schreiben, weil sie zunächst auf die Bewertung des Verkäufers warten oder eine negative Rückbewertung fürchten, gegen die sie sich nicht mehr zur Wehr setzen können. Dabei ist die Sache eigentlich ganz einfach: Der Verkäufer bewertet, sobald er sein Geld erhalten hat, und der Käufer bewertet, sobald er seine Ware erhalten hat. Der Verkäufer bewertet also in der Regel vor dem Käufer – erhalten Sie eine positive Bewertung vom Verkäufer, können Sie das meistens als Indiz dafür nehmen, dass die Ware auf dem Weg ist.

Seit einiger Zeit lässt sich ein neues "Bewertungs-Phänomen" bei eBay feststellen. Verkäufer machen eine schnelle Lieferung von einer positiven Bewertung abhängig. Diese Art der "Erpressung" ist nicht mit den eBay-Grundsätzen vereinbar. Denn vor Lieferung der Ware liegt noch keine Leistung des Verkäufers vor, die der Käufer bewerten könnte. Wenn der Käufer dennoch eine Bewertung abgibt, um die Lieferung zu beschleunigen, läuft dies den eBay-Grundsätzen zuwider. Denn die Bewertung soll ja Auskunft darüber geben, wie die Vertragsabwicklung funktioniert hat und ob die gelieferte Ware der Artikelbeschreibung entspricht. Eben dies kann der Käufer aber erst nach Erhalt der Ware bewerten. Sofern Sie auf eine solche "Bedingung" der Kaufabwicklung stoßen, sollten Sie dies eBay melden.

Vom Umgang mit negativen Bewertungen  [top]

Gerade unerfahrene Verkäufer sind oft ein wenig vorschnell, und so kann es passieren, dass Sie schon eine negative Bewertung bekommen, wenn Sie sich mit dem Zahlen etwas Zeit lassen. Oder Sie haben sich bei der Kontonummer vertippt und die Überweisung ist zurückgekommen. Generell sollten Sie immer prüfen, ob eine negative Bewertung vielleicht aus Käufersicht berechtigt war – am besten mit diesem zusammen per E-Mail oder Telefon. Von Rachebewertungen sollten Sie grundsätzlich absehen – sinnvoller ist es, die negative Bewertung kurz erklärend zu kommentieren, etwa mit "Sorry für die späte Zahlung, war im Krankenhaus". So dokumentieren Sie auch für spätere Leser Ihrer Bewertungen, dass Sie sich mit dem Vorwurf auseinander gesetzt haben.

Umgekehrt sollten Sie bei Nichtlieferung oder Unzufriedenheit mit der Ware immer zunächst den Kontakt mit dem Verkäufer suchen. Erst wenn dieser auf stur schaltet oder "sich tot stellt", sollten Sie eine negative Bewertung schreiben. Aber auch dann sollten Sie lediglich sachlich schreiben, was Sie geärgert hat, Beleidigungen sollten in jedem Fall Tabu bleiben.

Das Problem der Rachebewertungen  [top]

Wir erwähnten sie schon: die Rachebewertungen. Genannt werden so Bewertungen, die objektiv nichts mit dem Kaufvorgang zu tun haben, sondern nur geschrieben werden, um sich für die eigene miese Bewertung zu rächen. Als Käufer sind Sie normalerweise davor geschützt, da ja der Verkäufer seine Bewertung zuerst schreiben sollte.

Was aber, wenn er dies nicht tut und Sie später Grund zur Beschwerde haben. Er hat ja dann seine Bewertung noch nicht vergeben, und könnte Ihnen verärgert eine Retourkutsche verpassen. In einem solchen Fall sollten Sie gelassen bleiben. Die meisten Rachebewertungen werfen schon durch ihren Stil eher ein schlechtes Licht auf den Bewerter, und Sie sollten natürlich auch nicht zögern, die Dinge nochmals in einem Antwortkommentar klarzustellen.

Bewertungen und ihre Folgen: Gibt es einen Rechtsanspruch auf gute Bewertung ?  [top]

Einen Rechtsanspruch auf eine gute Bewertung gibt es leider nicht. Im Gegenzug schützt der Gesetzgeber aber vor Schäden durch Behauptungen, die nicht zutreffen. Doch was ist zu tun, wenn eine unberechtigte, schlechte Bewertung im Nutzerprofil den Verkauf der angebotenen Artikel beeinträchtigt?

Grundsätzlich muss niemand bewusst falsche oder sogenannte "Rachebewertungen" akzeptieren. Zunächst einmal sollte versucht werden, über die von eBay bereitgestellten Möglichkeiten, zum Beispiel im Rahmen einer einvernehmlichen, gegenseitigen Rücknahme der Bewertungen, die Sache zu bereinigen. Sollte sich im Extremfall die Gegenseite gegen eine gütliche Einigung wehren, so kann man gegen schlechte Bewertungen mit bewusst unwahren Aussagen gerichtlich vorgehen. Dies bestätigt eine aktuelle Entscheidung des OLG Oldenburg. Danach musste der Beklagte die unwahre Tatsachenbehauptung, der Kläger "habe die Ware nicht abgenommen", zurücknehmen. Genauso verhält es sich übrigens mit beleidigenden Äußerungen, wie das AG Dannenberg entschied.

Trickreich: Bewertung auch nach 90 Tagen noch abgeben  [top]

Normalerweise haben Sie 90 Tage lang die Möglichkeit, Ihre Bewertung zu schreiben, danach verschwindet das entsprechende Formularfeld auf Nimmerwiedersehen. Aber auch nach Ablauf der Frist können Sie eine Bewertung hinterlassen – allerdings ist diese Möglichkeit externer Link sehr gut versteckt. Befürchten Sie eine Rachebewertung, notieren sie sich einfach Artikelnummer und eBay-Namen des Verkäufers und warten drei Monate. Danach können Sie dann ruhigen Gewissens Ihre Kritik schreiben – die Wahrscheinlichkeit, dass der andere diesen Trick auch kennt, ist nämlich nicht sehr groß.




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